Die Stammesversammlung

Die ordentliche Stammesversammlung findet Satzungsgemäß einmal im Jahr statt.

In dieser Versammlung werden wichtige Wahlen wie die des Vorstandes oder der Kassenprüfer und Kassierer abgehalten. Stimmberechtigt sind alle von den einzelnen Gruppen gewählten Stufensprecher sowie Vertreter der Leiterrunde.

Die Verammlung wird vom amtierenden Vorstand mindestens vier Wochen im Voraus einberufen.
Anträge sind 14 Tage vorher schriftlich mit Begründung beim Vorstand einzureichen.